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        日本オーストリア交流年2009に参加しませんか

日本オーストリア交流年2009認定事業に認められた事業は、
このホームページのイベントカレンダーに掲載されて広く紹介
されるとともに、日本オーストリア交流年2009のロゴマークを
事業の広報媒体 (ポスター、パンフレット、ウェブサイト、
看板、垂れ幕等) に使用していただくことができます。

事業認定・ロゴマーク使用の申請手続は、以下をご参照ください。

1. 申請条件
(1) 原則として、2009年1月1日から12月31日までの期間、
   日本又はオーストリアにおいて実施される事業であること。

(2) 事業の実施が以下の目的に資すると
   判断されるものであること。
  ・ 両国の共通認識の醸成(例:青少年交流、観光等)
  ・ 二国間関係の強化及び活性化(例:文化活動等)
  ・ 両国の協力関係の拡大及び深化(例:科学技術、経済分野等)
(3) 特定の主義・主張又は宗教の普及を目的とせず、また、
   公序良俗に反しない事業であること。
   また、営利行為を主たる目的としない事業であること。
(4) 事業実施に係る経費については、主催者側が一切の責任を
   負うこと。
(5) 事業認定後、事業内容に大幅な変更がある場合には、
   直ちに届出を行うこと。

2. 申請方法
(1) 申請・認定の流れ
 ①必要書類を用意いただき、所定の提出先に申請期限までに
   提出してください。
 ②外務省又は在京オーストリア大使館による審査を実施します。
 ③申請者に審査結果を通知します。
 ④事業認定が付与された申請者にロゴマーク及び
   ロゴマーク使用のガイドラインを送付します。
(2) 必要書類
 ・ 事業認定申請書(ダウンロード)
 ・ 事業内容が明確となるような資料(事業概要、事業収支予定等)
 ・ 申請事業主体の活動内容を表す資料(主催団体の概要、規約、
   過去の実績等)
(3) 申請期限
   事業の実施の1ヵ月前
(4) 提出先
   下記のいずれかの提出先まで、郵送、FAX又はe-mail にて
   必要書類を提出してください。

①外務省欧州局中・東欧課 日本オーストリア交流年2009担当
  住所: 〒100-8919 東京都千代田区霞ヶ関2-2-1
  電話: 03-5501-8000 (内線3536)
  FAX: 03-5501-8297

②在日オーストリア国大使館
  住所: 〒106-0046 東京都港区元麻布1-1-20
  電話: 03- 3451-8281
  FAX: 03- 3451-8283
  E-mail: japan-austria2009@bmeia.gv.at

③在オーストリア日本国大使館 広報文化センター
  Embassy of Japan in Austria, Japan Information and Cultural Center
  Hessgasse 6, 1010 Wien, Austria
  TEL: (43-1) 531-920
  FAX: (43-1) 532-0590
  Teilnahme am Österreich-Japan Jahr 2009

Ziel des Jubiläumsjahres 2009 ist es, 140 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen Österreich und Japan feierlich zu begehen und den besonders engen freundschaftlichen Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern verstärkt Ausdruck zu verleihen. Wir laden Sie ein, am Österreich-Japan Jahr 2009 teilzunehmen und den Freundschaftsgedanken breit bekannt zu machen.

Eine aktive Teilnahme von Ihnen am „Österreich-Japan Jahr 2009“ ist einfach: Sie können bei der Österreichischen Botschaft Tokio die Aufnahme einer oder mehrerer Veranstaltungen, die Sie durchführen und gerne in den Rahmen von „Österreich-Japan 2009“ stellen möchten, beantragen. Dadurch scheint Ihre Veranstaltung nicht nur im offiziellen Kalender auf, sondern erfährt dadurch auch eine erhöhte Werbewirksamkeit in Österreich und Japan. Darüber hinaus bietet sich für Sie die Möglichkeit, bei Ihren Veranstaltungen das für „Österreich-Japan 2009“ kreierte offizielle Logo zu verwenden.

Wenn Sie (Einzelpersonen, Organisationen, Firmen etc.) interessiert sind, laden wir Sie herzlich dazu ein, unter Einhaltung der Teilnahmebedingungen Ihre Veranstaltung unter den Schirm von „Österreich-Japan 2009“ zu stellen:
  1. Für eine Aufnahme in den offiziellen Programmkalender füllen Sie bitte das Formular aus.
  2. Wenn Sie lediglich das Logo verwenden möchten, Ihre Veranstaltung aber nicht im offiziellen Programmkalender aufscheinen lassen wollen, dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus.
Schicken Sie das/die Antragsformular/e per e-Mail an die Österreichische Botschaft Tokio japan-austria2009@bmeia.gv.at. Sie erhalten innerhalb weniger Tage eine Antwort. Bei Beantragung des Logos bekommen Sie nach erfolgter Überprüfung des Antrages ein Original des Logos in elektronischer Form übermittelt.  

Alle relevanten Informationen zu „Österreich-Japan 2009“ finden Sie auf der Webpage www.japan-austria2009.org. Bezüglich der in Japan stattfindenden Veranstaltungen wenden Sie sich auch an die

Österreichische Botschaft Tokio
1-1-20 Moto Azabu, Minato-ku
106-0046 Tokio
japan-austria2009@bmeia.gv.at

Hinweise
:
Um ein Projekt in den offiziellen Veranstaltungskalender aufzunehmen, muss das Projekt bereits kurz vor der Durchführung stehen. Sie müssen in der Lage sein, genaue Auskunft zur Veranstaltung inklusive des Orts, der Zeit, der Finanzierung etc. geben zu können.
Für die zur Aufnahme in den offiziellen Kalender angesuchten Veranstaltungen besteht kein Recht auf finanzielle Unterstützung durch die Republik Österreich oder Japan. Die bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung anlaufenden Kosten sind ausschließlich vom Veranstalter zu tragen.
Sollte es sich in einem Spätstadium der Organisation des um Aufnahme in den offiziellen Kalender gebetenen Veranstaltung nicht zur Durchführung kommen können, so teilen Sie dies bitte der Österreichischen Botschaft Tokio umgehend mit.
Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen behält sich die Österreichische Botschaft Tokio das Recht vor, die Bewerbung um Aufnahme zu annullieren.
   
                 
     
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